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Minijob, Midijob, Kurzfristige Beschäftigung & Kurzarbeitergeld

4 Rechner zu Beschäftigungsformen auf einer Seite: Minijob nach § 8 SGB IV, Midijob-Übergangsbereich nach § 20 SGB IV, kurzfristige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV und Kurzarbeitergeld nach §§ 105, 106 SGB III. Tab wählen, Werte eingeben — Ergebnis erscheint sofort.

Berechnung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.

Über dieses Werkzeug

Die Geringfügigkeitsgrenze nach § 8 SGB IV ergibt sich aus dem Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro — sie steigt automatisch mit jeder Mindestlohn-Erhöhung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser — es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.

Häufige Fragen

Wie wird die Minijob-Geringfügigkeitsgrenze berechnet?

Die Geringfügigkeitsgrenze nach § 8 SGB IV ergibt sich aus dem Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro — sie steigt automatisch mit jeder Mindestlohn-Erhöhung.

Welcher Mindestlohn ist im Rechner voreingestellt?

Der Rechner ist mit dem gesetzlichen Mindestlohn seit 1. Januar 2026 vorbelegt. Der Wert lässt sich jederzeit anpassen, falls ein höherer Stundenlohn gilt.

Darf die Geringfügigkeitsgrenze gelegentlich überschritten werden?

Ein Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze ist zulässig, wenn die Grenze innerhalb des Zeitjahres in nicht mehr als zwei Kalendermonaten um jeweils einen Betrag bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird — der Minijob-Status bleibt in diesen Fällen erhalten.

Was ist der Unterschied zwischen Geringfügigkeitsgrenze und Zeitgeringfügigkeit?

§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV: separates Konzept unabhängig von der Verdienstgrenze — eine Beschäftigung ist zeitgeringfügig, wenn sie innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist (in der Landwirtschaft 15 Wochen oder 90 Arbeitstage). Dieser Rechner prüft ausschließlich die Verdienstgrenze, nicht die Zeitgrenze.

Auf welcher Rechtsgrundlage basiert der Minijob-Rechner?

Rechtsgrundlage: § 8 SGB IV (Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit).

Was ist der Übergangsbereich (Midijob)?

Der Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2 SGB IV umfasst Bruttoarbeitsentgelte zwischen 603,01 € und 2.000 € monatlich. In diesem Bereich zahlen Beschäftigte einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag, der von der Untergrenze bis zur Obergrenze gleitend ansteigt.

Wie wird der reduzierte Beitrag berechnet?

Grundlage ist eine reduzierte beitragspflichtige Einnahme, die nach der gesetzlich festgelegten Formel des § 20 Abs. 2a SGB IV aus dem tatsächlichen Entgelt berechnet wird. Der Arbeitgeber trägt dabei einen größeren Anteil als bei regulär versicherungspflichtiger Beschäftigung üblich.

Entstehen Nachteile beim Rentenanspruch?

Nein. Die Rentenversicherung wird trotz reduzierter Beitragszahlung stets aus dem vollen Arbeitsentgelt berechnet (§ 70 Abs. 1a SGB VI) — es entstehen keine Nachteile beim späteren Rentenanspruch.

Was bildet der Rechner nicht ab?

Der Rechner zeigt nur den Sozialversicherungsbeitrag, keine Lohnsteuer — für die tatsächliche Netto-Auszahlung inkl. Steuerklasse zusätzlich brutto-netto.kukanilea.de nutzen. Der Krankenversicherungsbeitrag verwendet einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag; die tatsächliche Krankenkasse kann leicht abweichen.

Werden meine Gehaltsdaten irgendwo hochgeladen?

Nein. Die Berechnung läuft vollständig lokal im Browser mit JavaScript. Es findet kein Server-Upload statt, und es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.

Welche Zeitgrenze gilt für kurzfristige Beschäftigung?

Nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV gilt eine Beschäftigung als kurzfristig, wenn sie im Kalenderjahr auf höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist. Beide Alternativen sind gleichrangig (BSG, Urteil v. 24.11.2020, B 12 KR 34/19 R). In der Landwirtschaft gilt eine erweiterte Grenze von 15 Wochen bzw. 90 Tagen.

Was bedeutet Berufsmäßigkeit bei kurzfristiger Beschäftigung?

Berufsmäßigkeit schließt die Kurzfristigkeit nur aus, wenn zusätzlich die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird. Bei bestimmten Fallgruppen (z. B. Arbeitslosmeldung, vor Ausbildungsbeginn, Elternzeit) wird Berufsmäßigkeit ohne weitere Prüfung vermutet (Geringfügigkeits-Richtlinie, Abschn. 2.3.3.5).

Wie funktioniert die Lohnsteuer-Pauschalierung nach § 40a EStG?

Die Pauschalierung setzt eine gelegentliche, nicht regelmäßig wiederkehrende Beschäftigung voraus (§ 40a Abs. 1 EStG) und ist an einen durchschnittlichen Stundenlohn von höchstens 19 €/Std. gebunden (§ 40a Abs. 4 EStG). Sie wird unabhängig von der sozialversicherungsrechtlichen Kurzfristigkeit geprüft.

Was bildet der Rechner nicht ab?

Die Berufsmäßigkeits-Einzelfallprüfung ist eine Tatsachenwürdigung und wird nur anhand grober Fallgruppen approximiert. Im Ausland verbrachte Beschäftigungszeiten und Meldepflichten des Arbeitgebers (§ 28a SGB IV, DEÜV-Meldungen) sind nicht Teil der Berechnung — nur die materielle Einordnung.

Werden meine Angaben irgendwo hochgeladen?

Nein. Die Berechnung läuft vollständig lokal im Browser mit JavaScript. Es findet kein Server-Upload statt, und es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.

Wie wird das Kurzarbeitergeld berechnet?

Grundlage ist die Differenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt ohne Kurzarbeit (Soll) und dem tatsächlich erzielten pauschalierten Nettoentgelt (Ist) nach § 106 SGB III. Auf diese Nettoentgeltdifferenz wird der Leistungssatz von 60 % oder 67 % angewendet.

Wann gilt der erhöhte Leistungssatz von 67 % statt 60 %?

Der erhöhte Leistungssatz von 67 % gilt nach § 105 SGB III, wenn mindestens ein Kinderfreibetrag auf den ELStAM eingetragen ist — unabhängig von der Zahl der Kinder. Ohne Kinderfreibetrag beträgt der Leistungssatz 60 %.

Was ist das pauschalierte Nettoentgelt?

Das pauschalierte Nettoentgelt folgt nach § 153 SGB III dem amtlichen Lohnsteuer-Programmablaufplan und weicht vom tatsächlichen Nettogehalt ab. Es steht auf der Entgeltabrechnung und wird direkt in den Rechner übernommen, nicht selbst aus dem Bruttoentgelt ermittelt.

Was bildet der Rechner nicht ab?

Nicht berücksichtigt werden die Rundung auf durch 20 teilbare Euro-Beträge (§ 106 Abs. 1 Satz 3 SGB III), die Deckelung auf die Beitragsbemessungsgrenze, die betrieblichen Anspruchsvoraussetzungen nach §§ 95–99 SGB III sowie die verlängerte Bezugsdauer nach der 4. KugBeV (bis zu 24 statt 12 Monate, befristet bis 31.12.2026).

Werden meine Gehaltsdaten irgendwo hochgeladen?

Nein. Die Berechnung läuft vollständig lokal im Browser mit JavaScript. Es findet kein Server-Upload statt, und es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.