Minijob, Midijob, Kurzfristige Beschäftigung & Kurzarbeitergeld
4 Rechner zu Beschäftigungsformen auf einer Seite: Minijob nach § 8 SGB IV, Midijob-Übergangsbereich nach § 20 SGB IV, kurzfristige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV und Kurzarbeitergeld nach §§ 105, 106 SGB III. Tab wählen, Werte eingeben — Ergebnis erscheint sofort.
Angaben zum Minijob
Werte eingeben, das Ergebnis wird automatisch berechnet.
Frühere Berechnungen wiederherstellen. Bereits als PDF exportierte Einträge sind zur Sicherheit eingefroren — nicht mehr veränderbar, nur zur Ansicht.
Karenzregelung: Ein Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze ist zulässig, wenn die Grenze innerhalb des Zeitjahres in nicht mehr als zwei Kalendermonaten um jeweils einen Betrag bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird — der Minijob-Status bleibt in diesen Fällen erhalten.
Zeitgeringfügigkeit (kurzfristige Beschäftigung, § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV): separates Konzept unabhängig von der Verdienstgrenze — eine Beschäftigung ist zeitgeringfügig, wenn sie innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist (in der Landwirtschaft 15 Wochen oder 90 Arbeitstage). Dieser Rechner prüft ausschließlich die Verdienstgrenze, nicht die Zeitgrenze.
Rechtsgrundlage: § 8 SGB IV (Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit).
Über dieses Werkzeug
Die Geringfügigkeitsgrenze nach § 8 SGB IV ergibt sich aus dem Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro — sie steigt automatisch mit jeder Mindestlohn-Erhöhung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser — es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.
Angaben zum Midijob
Monatliches Bruttoarbeitsentgelt eingeben, das Ergebnis wird automatisch berechnet.
Frühere Berechnungen wiederherstellen. Bereits als PDF exportierte Einträge sind zur Sicherheit eingefroren — nicht mehr veränderbar, nur zur Ansicht.
Rechtsgrundlage: § 20 Abs. 2, 2a SGB IV (Übergangsbereich/Midijob, beitragspflichtige Einnahme reduziert nach Faktor F). Die Rentenversicherung wird trotz reduzierter Beitragszahlung stets aus dem vollen Arbeitsentgelt berechnet (§ 70 Abs. 1a SGB VI) — kein Nachteil beim Rentenanspruch.
Über dieses Werkzeug
Im Übergangsbereich (603,01 € bis 2.000 € monatlich) zahlen Beschäftigte einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag, der von der Untergrenze bis zur Obergrenze gleitend ansteigt — der Arbeitgeber trägt dabei einen größeren Anteil als sonst üblich. Grundlage ist eine reduzierte beitragspflichtige Einnahme, die nach einer gesetzlich festgelegten Formel (§ 20 Abs. 2a SGB IV) aus dem tatsächlichen Entgelt berechnet wird. Für die Rente zählt trotzdem das volle Entgelt — es entstehen keine Nachteile beim späteren Rentenanspruch. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser.
Was dieser Rechner nicht abbildet
3 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
- Keine Lohnsteuer — dieser Rechner zeigt nur den Sozialversicherungsbeitrag. Für die tatsächliche Netto-Auszahlung inkl. Steuerklasse nutzen Sie zusätzlich brutto-netto.kukanilea.de.
- Der Krankenversicherungsbeitrag verwendet einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag (Gesamtsatz 17,5 %) — Ihre tatsächliche Krankenkasse kann leicht abweichen.
- Keine Sonderfälle für Altverträge vor dem 1.7.2019 — diese Übergangsregelungen sind seit 2026 nicht mehr relevant.
Dieser Rechner ersetzt keine Sozial- oder Rechtsberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.
Angaben zur Beschäftigung
Zeitraum, Branche und Fallgruppe angeben — das Ergebnis wird automatisch berechnet.
Frühere Berechnungen wiederherstellen. Bereits als PDF exportierte Einträge sind zur Sicherheit eingefroren — nicht mehr veränderbar, nur zur Ansicht.
Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 SGB IV (kurzfristige Beschäftigung) — Zeitgrenze 3 Monate oder 70 Arbeitstage je Kalenderjahr, beide Alternativen gleichrangig (BSG, Urteil v. 24.11.2020, B 12 KR 34/19 R). Lohnsteuer- Pauschalierung nach § 40a EStG unabhängig davon zu prüfen. Die gesetzliche Unfallversicherung bleibt in jedem Fall pflichtig.
Über dieses Werkzeug
Prüft, ob eine Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV als kurzfristig gilt und damit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei bleibt — inklusive der Zusammenrechnung mehrerer kurzfristiger Beschäftigungen im selben Kalenderjahr, der Berufsmäßigkeits-Ausnahme und der unabhängigen Prüfung der Lohnsteuer-Pauschalierung nach § 40a EStG. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser.
Was dieser Rechner nicht abbildet
5 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
- Die Berufsmäßigkeits-Einzelfallprüfung bleibt eine Tatsachenwürdigung — dieser Rechner approximiert sie nur anhand grober Fallgruppen, keine rechtssichere Einzelfallentscheidung.
- Die Zusammenrechnung mit im Ausland verbrachten Beschäftigungszeiten desselben Kalenderjahres wird nicht berücksichtigt.
- Für die Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungen wird die Monatsgrenze über Kalendertage angenähert (kein exakter Kalendermonat-Bezug wie bei der einzelnen aktuellen Beschäftigung) — bei Grenzfällen bitte gegenprüfen.
- Meldepflichten des Arbeitgebers (§ 28a SGB IV, DEÜV-Meldungen, jährliche UV-Jahresmeldung) sind nicht Teil dieser Berechnung — nur die materielle Einordnung.
- Die Geringfügigkeitsgrenze ändert sich potenziell jährlich mit dem Mindestlohn (§ 8 Abs. 1a SGB IV) — bitte den aktuellen Mindestlohn-Wert eintragen.
Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.
Angaben zum Kurzarbeitergeld
Pauschalierte Nettoentgelte eingeben, das Ergebnis wird automatisch berechnet.
Frühere Berechnungen wiederherstellen. Bereits als PDF exportierte Einträge sind zur Sicherheit eingefroren — nicht mehr veränderbar, nur zur Ansicht.
Rechtsgrundlage: § 106 SGB III (Nettoentgeltdifferenz), § 105 SGB III (Leistungssatz 60 % bzw. 67 %).
Über dieses Werkzeug
Kurzarbeitergeld gleicht einen Teil des Nettoentgelt-Ausfalls während Kurzarbeit aus. Grundlage ist die Differenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt ohne Kurzarbeit (Soll) und dem tatsächlich erzielten pauschalierten Nettoentgelt (Ist). Auf diese Differenz wird der Leistungssatz von 60 % bzw. 67 % angewendet. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser — es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.
Was dieser Rechner nicht abbildet
5 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
- Keine Ermittlung des pauschalierten Nettoentgelts aus dem Bruttoentgelt — die Pauschalierung nach § 153 SGB III folgt dem amtlichen Lohnsteuer-Programmablaufplan (abhängig von Steuerklasse/Leistungsgruppe), den dieser Rechner nicht simuliert. Bitte die bereits ermittelten Nettoentgelte eingeben.
- Keine Rundung auf durch 20 teilbare Euro-Beträge (§ 106 Abs. 1 Satz 3 SGB III).
- Keine Deckelung auf die Beitragsbemessungsgrenze der Bruttoentgelte.
- Keine Prüfung der betrieblichen Anspruchsvoraussetzungen (§§ 95–99 SGB III, u. a. erheblicher Arbeitsausfall bei mindestens einem Drittel der Beschäftigten mit jeweils mehr als 10 % Entgeltausfall).
- Keine Berücksichtigung der verlängerten Bezugsdauer nach der 4. KugBeV (bis zu 24 Monate statt der gesetzlichen 12 Monate, befristet bis 31.12.2026).
Dieser Rechner ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.
Häufige Fragen
Wie wird die Minijob-Geringfügigkeitsgrenze berechnet?
Die Geringfügigkeitsgrenze nach § 8 SGB IV ergibt sich aus dem Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro — sie steigt automatisch mit jeder Mindestlohn-Erhöhung.
Welcher Mindestlohn ist im Rechner voreingestellt?
Der Rechner ist mit dem gesetzlichen Mindestlohn seit 1. Januar 2026 vorbelegt. Der Wert lässt sich jederzeit anpassen, falls ein höherer Stundenlohn gilt.
Darf die Geringfügigkeitsgrenze gelegentlich überschritten werden?
Ein Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze ist zulässig, wenn die Grenze innerhalb des Zeitjahres in nicht mehr als zwei Kalendermonaten um jeweils einen Betrag bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird — der Minijob-Status bleibt in diesen Fällen erhalten.
Was ist der Unterschied zwischen Geringfügigkeitsgrenze und Zeitgeringfügigkeit?
§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV: separates Konzept unabhängig von der Verdienstgrenze — eine Beschäftigung ist zeitgeringfügig, wenn sie innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist (in der Landwirtschaft 15 Wochen oder 90 Arbeitstage). Dieser Rechner prüft ausschließlich die Verdienstgrenze, nicht die Zeitgrenze.
Auf welcher Rechtsgrundlage basiert der Minijob-Rechner?
Rechtsgrundlage: § 8 SGB IV (Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit).
Was ist der Übergangsbereich (Midijob)?
Der Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2 SGB IV umfasst Bruttoarbeitsentgelte zwischen 603,01 € und 2.000 € monatlich. In diesem Bereich zahlen Beschäftigte einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag, der von der Untergrenze bis zur Obergrenze gleitend ansteigt.
Wie wird der reduzierte Beitrag berechnet?
Grundlage ist eine reduzierte beitragspflichtige Einnahme, die nach der gesetzlich festgelegten Formel des § 20 Abs. 2a SGB IV aus dem tatsächlichen Entgelt berechnet wird. Der Arbeitgeber trägt dabei einen größeren Anteil als bei regulär versicherungspflichtiger Beschäftigung üblich.
Entstehen Nachteile beim Rentenanspruch?
Nein. Die Rentenversicherung wird trotz reduzierter Beitragszahlung stets aus dem vollen Arbeitsentgelt berechnet (§ 70 Abs. 1a SGB VI) — es entstehen keine Nachteile beim späteren Rentenanspruch.
Was bildet der Rechner nicht ab?
Der Rechner zeigt nur den Sozialversicherungsbeitrag, keine Lohnsteuer — für die tatsächliche Netto-Auszahlung inkl. Steuerklasse zusätzlich brutto-netto.kukanilea.de nutzen. Der Krankenversicherungsbeitrag verwendet einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag; die tatsächliche Krankenkasse kann leicht abweichen.
Werden meine Gehaltsdaten irgendwo hochgeladen?
Nein. Die Berechnung läuft vollständig lokal im Browser mit JavaScript. Es findet kein Server-Upload statt, und es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.
Welche Zeitgrenze gilt für kurzfristige Beschäftigung?
Nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV gilt eine Beschäftigung als kurzfristig, wenn sie im Kalenderjahr auf höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist. Beide Alternativen sind gleichrangig (BSG, Urteil v. 24.11.2020, B 12 KR 34/19 R). In der Landwirtschaft gilt eine erweiterte Grenze von 15 Wochen bzw. 90 Tagen.
Was bedeutet Berufsmäßigkeit bei kurzfristiger Beschäftigung?
Berufsmäßigkeit schließt die Kurzfristigkeit nur aus, wenn zusätzlich die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird. Bei bestimmten Fallgruppen (z. B. Arbeitslosmeldung, vor Ausbildungsbeginn, Elternzeit) wird Berufsmäßigkeit ohne weitere Prüfung vermutet (Geringfügigkeits-Richtlinie, Abschn. 2.3.3.5).
Wie funktioniert die Lohnsteuer-Pauschalierung nach § 40a EStG?
Die Pauschalierung setzt eine gelegentliche, nicht regelmäßig wiederkehrende Beschäftigung voraus (§ 40a Abs. 1 EStG) und ist an einen durchschnittlichen Stundenlohn von höchstens 19 €/Std. gebunden (§ 40a Abs. 4 EStG). Sie wird unabhängig von der sozialversicherungsrechtlichen Kurzfristigkeit geprüft.
Was bildet der Rechner nicht ab?
Die Berufsmäßigkeits-Einzelfallprüfung ist eine Tatsachenwürdigung und wird nur anhand grober Fallgruppen approximiert. Im Ausland verbrachte Beschäftigungszeiten und Meldepflichten des Arbeitgebers (§ 28a SGB IV, DEÜV-Meldungen) sind nicht Teil der Berechnung — nur die materielle Einordnung.
Werden meine Angaben irgendwo hochgeladen?
Nein. Die Berechnung läuft vollständig lokal im Browser mit JavaScript. Es findet kein Server-Upload statt, und es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.
Wie wird das Kurzarbeitergeld berechnet?
Grundlage ist die Differenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt ohne Kurzarbeit (Soll) und dem tatsächlich erzielten pauschalierten Nettoentgelt (Ist) nach § 106 SGB III. Auf diese Nettoentgeltdifferenz wird der Leistungssatz von 60 % oder 67 % angewendet.
Wann gilt der erhöhte Leistungssatz von 67 % statt 60 %?
Der erhöhte Leistungssatz von 67 % gilt nach § 105 SGB III, wenn mindestens ein Kinderfreibetrag auf den ELStAM eingetragen ist — unabhängig von der Zahl der Kinder. Ohne Kinderfreibetrag beträgt der Leistungssatz 60 %.
Was ist das pauschalierte Nettoentgelt?
Das pauschalierte Nettoentgelt folgt nach § 153 SGB III dem amtlichen Lohnsteuer-Programmablaufplan und weicht vom tatsächlichen Nettogehalt ab. Es steht auf der Entgeltabrechnung und wird direkt in den Rechner übernommen, nicht selbst aus dem Bruttoentgelt ermittelt.
Was bildet der Rechner nicht ab?
Nicht berücksichtigt werden die Rundung auf durch 20 teilbare Euro-Beträge (§ 106 Abs. 1 Satz 3 SGB III), die Deckelung auf die Beitragsbemessungsgrenze, die betrieblichen Anspruchsvoraussetzungen nach §§ 95–99 SGB III sowie die verlängerte Bezugsdauer nach der 4. KugBeV (bis zu 24 statt 12 Monate, befristet bis 31.12.2026).
Werden meine Gehaltsdaten irgendwo hochgeladen?
Nein. Die Berechnung läuft vollständig lokal im Browser mit JavaScript. Es findet kein Server-Upload statt, und es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.