Minijob-Rechner — § 8 SGB IV Geringfügigkeitsgrenze
Mindestlohn und monatlichen Bruttoverdienst eingeben — der Rechner ermittelt die aktuelle Geringfügigkeitsgrenze, prüft den Minijob-Status und zeigt die maximalen Wochenstunden, um innerhalb der Grenze zu bleiben.
Angaben zum Minijob
Werte eingeben, das Ergebnis wird automatisch berechnet.
Frühere Berechnungen wiederherstellen. Bereits als PDF exportierte Einträge sind zur Sicherheit eingefroren — nicht mehr veränderbar, nur zur Ansicht.
Karenzregelung: Ein Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze ist zulässig, wenn die Grenze innerhalb des Zeitjahres in nicht mehr als zwei Kalendermonaten um jeweils einen Betrag bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird — der Minijob-Status bleibt in diesen Fällen erhalten.
Zeitgeringfügigkeit (kurzfristige Beschäftigung, § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV): separates Konzept unabhängig von der Verdienstgrenze — eine Beschäftigung ist zeitgeringfügig, wenn sie innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist (in der Landwirtschaft 15 Wochen oder 90 Arbeitstage). Dieser Rechner prüft ausschließlich die Verdienstgrenze, nicht die Zeitgrenze.
Rechtsgrundlage: § 8 SGB IV (Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit).
Über dieses Werkzeug
Die Geringfügigkeitsgrenze nach § 8 SGB IV ergibt sich aus dem Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro — sie steigt automatisch mit jeder Mindestlohn-Erhöhung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser — es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.